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Forschungschronik
Erstmals 1733 kartiert
Der Urvater der sächsischen Altertumskunde hat sich wohl geirrt
Wechselfälle der Kartographie - Teil 1
Wechselfälle der Kartographie - Teil 2
Erhaltung durch Prominenz
Unterschiedliche Interessen und Wahrnehmungen
Der Pflug „nagt“ an Fuß und Böschung
Die Sicht des Landwirtes
Der Menhir als HJ-Kletterstein
Respekt und „Ehrenschutz“ für Denkmale
Unterlassene Schutzmaßnahmen
Ohne archäologische Beobachtung
Sturz und Wiederaufrichtung
Von der Deponie zum Biotop
Akut gefährdet

Huthübel

Ort: Steudten (Stauchitz, Meißen)
Typ: Aufgerichteter Stein/Menhir
Datierung: Spätneolithikum | Kugelamphorenkultur | 3100 - 2700 v. Chr.

Beschreibung

Wer auf dem Huthübel steht, genießt einen weiten Ausblick auf das Jahnatal und über die Altmoränenplatten- und -hügellandschaft hinaus bis Oschatz und hinüber zum Colm-Berg. Es ist sicherlich kein Zufall, dass sich auf einer der höchsten Kuppen (heute 218 m NN) der Lössrandstufe ein künstlicher Hügel (Dm. ca. 11,5 m, H. ca. 2 m) erhebt, auf dem seinerseits ein ca. 1,7 m hoher Monolith (Menhir) aus Quarzporphyr steht.

Michael Strobel

Forschungschronik

1733
Adam Friedrich Zürner kartiert den Huthübel.
1738
Die von dem Zschaitzer Pfarrer Johann Ambrosius Hillig erwähnte Ausgrabung von acht Urnen in einem slawischen Grabhügel muss an einer anderen Stelle stattgefunden haben.
1844
Karl Benjamin Preusker bezieht irrtümlich die Ausgrabung von acht Urnen in einem slawischen Grabhügel bei Zunschwitz auf den Huthübel.
Um 1800
Spätestens seit dem frühen 19. Jh. wird auf dem Huthübel Sand abgebaut.
1896
Der Hügel erscheint im Äquidistantenblatt.
1908
Menhir und Hügel sind fester Bestandteil des Archivs urgeschichtlicher Funde aus Sachsen.
12.9.1933
Verhandlungen mit dem Gutsbesitzer Arthur Ritter (Steudten) über einen Schutz des Denkmals.
Seit 1934
Der Huthübel ist ein beliebtes Ausflugsziel der Hitler-Jugend.
30.8.1935
Eintragung in die Landesdenkmalliste B.
1935-1937
Größere Schäden durch den Pflugeinsatz.
13.1.1938
Der Landespfleger verzichtet auf einen Ankauf des Grundstücks und die Einrichtung eines Pufferstreifens.
1938
Bau eines Flugbeobachtungspostens ohne archäologische Begleitung.
Ende März 1941
Der umgestürzte Menhir wird wiederaufgerichtet.
1960er Jahre bis 1991
Die Kiesgrube wird als Deponie genutzt.
bis heute
Schäden an Fuß und Böschung des Hügels durch die Feldbestellung.
Michael Strobel

Bildquelle Foto ©LfA 1929.

Erstmals 1733 kartiert

In der waldarmen Agrarlandschaft muss das auffällige und weithin sichtbare Monument schon früh die Aufmerksamkeit der Bevölkerung und Kartographen auf sich gezogen haben. Wann die Sage aufgekommen ist, dass König Heinrich I im Winter 928/929 n. Chr. vom Huthübel aus die Belagerung der slawischen Burg „urbs quae dicitur Gana“ überwacht habe, lässt sich nicht genau bestimmen. Während der Hügel in den Karten des frühen 17. Jh. noch fehlt (z. B. im "Ur-Oeder"), hat der Skassaer Pfarrer und Kartograph Adam Friedrich Zürner (1679-1742) in einer kolorierten Handzeichnung von 1733 seinen Umriss mit Menhir recht genau wiedergegeben. Bemerkenswert ist die flach-konische Silhouette des Hügels, die sich von der steilen Böschung heute deutlich unterscheidet.

Michael Strobel

Bildquelle ©SLUB Dresden.

Der Urvater der sächsischen Altertumskunde hat sich wohl geirrt

1738 erschien in Leipzig die zwölfseitige Abhandlung „Tumulum slavicum circa Lomatiam in Misnia aperit et per urnas octo extractas“ des Zschaitzer Pfarrers und Magisters Johann Ambrosius Hillig, in der die Öffnung eines Grabhügels in einem Birkenwäldchen bei Zunschwitz (Gde. Jahnatal, Kr. Mittelsachsen) durch Wolff Rudolph von Holleuffer beschrieben wird. Dabei seien acht Urnen und Leichenbrand gefunden worden. Der Altmeister der sächsischen Altertumsforschung, Karl Benjamin Preusker (1786-1871), bezog diese frühe Ausgrabung in seinen 1844 erschienenen „Blicken in die vaterländische Vorzeit“ (S. 137) irrtümlich auf den Huthübel. Wahrscheinlich lag der Hügel weiter südlich an der Straße von Zschaitz nach Zschochau. Das Freiberger Meilenblatt bietet freilich keine Hinweise auf den ehemaligen Standort.

Michael Strobel

Bildquelle ©SLUB Dresden.

Wechselfälle der Kartographie - Teil 1

Preusker wird sowohl die Handzeichnung Zürners als auch das Sächsische Meilenblatt gekannt und benutzt haben. In der Freiberger Ausgabe fehlt auf dem Huthübel aber jeder Anhaltspunkt für ein Birkenwäldchen; nicht einmal der Hügel ist verzeichnet. Stattdessen erscheint zum ersten Mal eine Sandgrube. Offensichtlich reicht der Abbau bis in das 18. Jh. zurück. Die weichselkaltzeitliche Lössdecke ist im Windschatten auf der Westseite der Kuppe bei weitem nicht so mächtig wie in der Nachbarschaft, so dass Sande und Kiese der elstereiszeitlichen Grundmoräne in geringerer Tiefe unter der Oberfläche anstehen.

Michael Strobel

Bildquelle Freiberger Meilenblatt ©Sächsisches Staatsarchiv/LfA Sachsen.

Wechselfälle der Kartographie - Teil 2

Nur in der Äquidistantenkarte (Blatt 31, Section Stauchitz, Ausgabe von 1896 und 1901) sind sowohl die Entnahmestelle(Gr.) als auch der Hügel und Menhir („Stein“) eigens ausgewiesen. Die Grube scheint vor allem nach Süden und Südwesten hin im Lauf der Jahre immer mehr vergrößert worden zu sein, bis in den 1960er Jahren die LPG Staucha im Südwesten eine noch größere aufschloss. Wurde im einen Teil, im Süden noch Sand abgebaut, begann die Gemeinde Staucha im anderen Müll einzulagern, 1986 auch Bauschutt, teilweise bis dicht an den Hügel. Wahrscheinlich entging das Denkmal nur deshalb einer Zerstörung, weil man einen wichtigen Vermessungs- und Grenzpunkt beseitigt hätte.

Michael Strobel

Bildquelle ©SLUB Dresden.

Erhaltung durch Prominenz

Der Hügel war außerdem inzwischen so prominent, dass eine Abtragung sicherlich großes Aufsehen und auch Empörung in der Öffentlichkeit erregt hätte. Selbstverständlich wird das Monument in einem 1909 vom Landesverein Sächsischer Heimatschutz versandten Fragebogen beschrieben. Die pflichtgemäße Erfassung in den Akten des „Königlichen Archivs urgeschichtlicher Funde aus Sachsen“ hätte allerdings eine Zerstörung auch nicht verhindern können. Die akute Gefährdung ging freilich weniger vom Sandabbau als von einer fortwährenden „Beackerung“ aus: Auf den Seiten war der Hügel bereits „stark abgegangen“.

Michael Strobel

Bildquelle OA 71800, 12 ©LfA 1909.

Unterschiedliche Interessen und Wahrnehmungen

Der Gutsbesitzer Arthur Ritter, der in der Umgebung von Steudten 47 ha bewirtschaftete, betonte zwar immer wieder seine Verwurzelung in der Heimat und seinen Einsatz für das Denkmal, hätte den Hügel aber am liebsten abtragen und an anderer Stelle wieder aufschütten lassen. Diesem Vorschlag konnte wiederum der Landespfleger Georg Bierbaum (1889-1953) nicht nachgeben; er war andererseits einer Ausgrabung und Wiederherstellung an Ort und Stelle nicht abgeneigt, hätte er im Spätsommer 1933 nur die dafür erforderlichen Mittel aufbringen können. Für den Schutz der Rekonstruktion war eine niedrige Mauer im Gespräch. Einmal mehr konnte er sich der wohlwollenden Unterstützung durch den Landesverein Sächsischer Heimatschutz sicher sein.

Michael Strobel

Bildquelle OA 71800, 33 ©LfA 1933.

Der Pflug „nagt“ an Fuß und Böschung

Auch die Eintragung des Hügels in die Denkmalliste B am 30.8.1935 bot keine Handhaben, die wiederkehrende „Beackerung“ am Rand der Erdschüttung einzuschränken. Der Döbelner Gymnasiallehrer und Vertrauensmann für Bodenaltertümer, Reinhold Herrmann (1886-1953), musste bei Besuchen an der Grenze seines Zuständigkeitsgebietes mehrfach feststellen, dass der Hügel „durch Anackern kleiner und kleiner“ werde. Er schlug deshalb einen Flächenerwerb, die Einrichtung eines Schutzstreifens sowie Baumpflanzungen im Bereich der Sandgrube vor.

Michael Strobel

Bildquelle OA 71800, 44 ©LfA 1935.

Die Sicht des Landwirtes

Der Eigentümer und Gutsbesitzer sah dies freilich ganz anders und schrieb im Herbst 1937 empört dem Stauchaer Bürgermeister, dass „weder durch den Spaten noch durch Pflug“ etwas verändert worden sein, vielmehr „durch abtreten von Erde“. „Daß nun immer der Bauer daran schuld sein soll, wenn Denkmäler ungepflegt verkommen, ist eine große Gedankenlosigkeit der Herren, die sich von Berufs wegen eigentlich mit deren Pflege befassen sollen.“

Michael Strobel

Bildquelle OA 71800, 60 ©LfA 1937.

Der Menhir als HJ-Kletterstein

So sehr den Landespfleger eigentlich diese Entwicklungen beunruhigen hätten müssen, so sehr bewegten ihn im März 1935 die Aktivitäten der Hitler-Jugend (HJ), die den Huthübel als Tanzplatz und den Menhir als Kletterwand entdeckt hatte. Die Standsicherheit des Steines sollte sich bald darauf tatsächlich als Problem erweisen. Ein mehrseitiges Schreiben Bierbaums an die Sächsischen Staatsministerien des Inneren und für Volksbildung, in dem sachsenweit alle Fälle von „Misshandlungen der Denkmale“ durch die HJ bzw. Kinder und Jugendliche zusammengestellt waren und mehr Respekt bzw. „unbedingte Achtung“ vor den „Bodendenkmalen aus der Vorzeit“ eingefordert wurden, rührte allerdings an einem Kern nationalsozialistischer Kulturpolitik. Die prähistorische Archäologie war zu einer der ideologischen Leitwissenschaften des Nationalsozialismus aufgestiegen.

Michael Strobel

Bildquelle OA 71800, 50-51 ©LfA 1935.

Respekt und „Ehrenschutz“ für Denkmale

Das Volksbildungsministerium reagierte im November 1935 mit einer Verordnung, die den Lehrern die Pflicht auferlegte, ihre Schüler zur „Ehrfurcht vor den Denkmälern der Vorzeit anzuhalten“ und bei Schulausflügen für Wohlverhalten zu sorgen. Diese Vorgaben galten freilich lediglich für den Schulunterricht. Bis die Hitler-Jugend 1938/39 den „Ehrenschutz“ über vorgeschichtliche Denkmäler übernahm, sollte also noch einige Zeit ins Land gehen.

Michael Strobel

Bildquelle OA 71800, 47 ©LfA 1935.

Unterlassene Schutzmaßnahmen

Warum der Landespfleger die Vorschläge seines Vertrauensmannes nicht weiterverfolgt hat, erschließt sich aus den Akten nur unvollständig. Die Schutzmaßnahmen hätten sich mit Unterstützung des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz vermutlich sogar umsetzen lassen. Bierbaum verzichtete freilich Anfang 1938 auf weitere Schritte, weil er an eine Realisierung angesichts der Spannungen zwischen Landwirt Ritter und Vertrauensmann Herrmann offenbar selbst nicht mehr glaubte. Schließlich scheint er den Huthübel ganz aus den Augen verloren zu haben.

Michael Strobel

Bildquelle OA 71800, 47 ©LfA 1938.

Ohne archäologische Beobachtung

Umso überraschter war er 1941 von der Nachricht, dass bereits 1938 auf der Anhöhe am Kiesgrubenrand ein Flugbeobachtungsposten errichtet worden war. Der Bau muss mit Bodeneingriffen verbunden gewesen sein, die durchaus eine archäologische Begleitung verdient hätten. Immerhin wurde ein großer Abstand zu Hügel und Menhir eingehalten. Übrigens ist ebenso wenig bekannt, dass beim Sandabbau je Ausgrabungen stattgefunden hätten, obwohl Oberflächenfunde aus der Umgebung, darunter ein Steinbeil und Scherben, eine Besiedlung nahelegten.

Michael Strobel

Bildquelle OA 71800, 92 ©LfA 1941.

Sturz und Wiederaufrichtung

Von diesen Baumaßnahmen erfuhr Bierbaum auch nur deshalb, weil der Menhir im März 1941 umgestürzt und inzwischen mit Unterstützung des Landwirtes wiederaufgerichtet worden war. Ohne die Meldung des aufmerksamen, engagierten und archäologisch interessierten Funkers Erich Enge vom Flugmeldedienst in Marschütz wäre der eine wie der andere Vorgang erst gar nicht bis zum Landesarchäologen gedrungen.

Michael Strobel

Bildquelle OA 71800, 73 ©LfA 1941.

Von der Deponie zum Biotop

Die wilde Deponie wurde 1991 wurde stillgelegt und von 1998 bis 2001 saniert. Inmitten eines fast 34 ha großen Schlages liegt heute eine 0,4 ha kleine, artenreiche Biotopinsel, in deren Südostecke Hügel und Menhir integriert sind. Das beliebte Ausflugsziel wird mit viel ehrenamtlichem Engagement gepflegt. Freilich verläuft die Grenze zum Feld unmittelbar am Hügelfuß. Das Denkmal liegt damit bis heute in Reichweite der immer größeren Bodenbearbeitungsgeräte.

Michael Strobel

Bildquelle R. Heynowski, Foto ©LfA 2003.

Akut gefährdet

Was schon vor 90 Jahren die Denkmalpfleger umgetrieben hat, ist bis heute nicht gelöst. Immer wieder kommt es vor, dass Bodenbearbeitungsgeräte in die Hügelschüttung eingreifen. Diese schleichende mechanische Zerstörung könnte nur durch einen dauerhaften Grünpuffer aufgehalten werden, der wiederum einen Flächenerwerb voraussetzt. Die freiwillige Einhaltung eines Schutzabstandes hängt immer vom guten Willen des Landwirtschaftsbetriebes ab und ist wechselnden, mitunter inkonsistenten, aber dafür rigorosen Bestimmungen der EU-Landwirtschaftsförderung unterworfen. Die Erhaltung eines der in Sachsen so seltenen Relikte spätjungsteinzeitlicher Megalithik liegt allemal im öffentlichen Interesse.

Michael Strobel

Bildquelle M. Strobel, Foto ©LfA 2021.

Hinweis zum Denkmalschutz

Archäologische Denkmäler stehen unter dem Schutz des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes. Für Bodeneingriffe oder Baumaßnahmen ist eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich.

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Zitat des Beitrags

Michael Strobel, Huthübel. In: Landesamt für Archäologie Sachsen, Website archaeo | SN (29.11.2024). https://archaeo-sn.de/ort/huthuebel/ (Stand: 16.08.2026)

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