Logo Archaeo | 3D
Forschungschronik
Nichts als ein Flurname?
Die Kulturlandschaft verändert sich
Eine Sumpfwiese ohne das „Alte Schloß“
Ein „Schnäppchen“
Spatenstich zu einer zerstörerischen Baumaßnahme
Das „Schlosshügel“ wird abgefahren
Ohnmächtige Denkmalpflege
Aus Stein gebaut
Eröffnungsfeier unter Hakenkreuzfahnen
Eintragung in die Denkmalliste
Turnverein im Widerspruch
Das „Alte Schloß“ wird wieder sichtbar

Der „Schloßturnplatz“ – Leibesübungen über einer mittelalterlichen „curia“

Ort: Naunhof (Naunhof, Leipzig)
Typ: Wasserburg
Datierung: Hochmittelalter | Spätmittelalter | 1250 - 1500 n. Chr.

Beschreibung

Südlich von Naunhof fließt die Parthe durch eines der größeren zusammenhängenden Waldgebiete in Westsachsen in Richtung Norden. Flurnamen, die in dem Wort „Bruch“ auslauten, verweisen auf feuchte bis sumpfige und bis ins 20. Jh. häufig sogar überschwemmte Standorte, auf denen vor allem sog. Erlenbruchwälder wachsen. Einer ertragsorientierten Forstwirtschaft sind hier enge Grenzen gezogen. Umso größere Bedeutung kommt den Flächen für den Hochwasserschutz zu. Zudem soll der hohe Grundwasserstand in der Stadt lange Zeit eine Unterkellerung der Gebäude verhindert haben. Das mittelalterliche „Alte Schloss“ am südlichen Stadtende lag direkt am Fluss in der sumpfigen Aue.

Michael Strobel

Forschungschronik

Bis ins 19. Jh.
Die Bruchwälder der Parthe-Aue wurden immer wieder überschwemmt.
02. August 1927
Der Turnverein kauft des 2,1 ha große Grundstück vom Fürsten von Schönburg-Waldenburg.
19. Mai 1928
Turnvereinsmitglieder beginnen damit, den Schlosshügel für den Bau des Sportplatzes abzutragen.
09. Juni 1928
Werner Radig meldet dem Dresdner Museum das Ausmaß der Zerstörung des Hügels.
Bis Herbst 1931
Der Lauf der Parthe muss reguliert werden.
Juli 1934
Einweihung des Schlossturnplatzes.
19. Januar 1937
Antrag auf Eintragung der mittelalterlichen Befestigung in die „Landesdenkmalliste B“.
Januar bis Februar 1937
Anhörung von Gemeinde und Sportverein.
20. Mai 1937
Die Amtshauptmannschaft Leipzig vollzieht die Eintragung.
31. Juli 1937
Der Sportverein erhebt „Einspruch“.
20. August 1937
Die Oberste Denkmalschutzbehörde weist die Beschwerde zurück.
Seit 2018
Auf Luftbildern sind erstmals mittelalterliche Mauern sichtbar.
Michael Strobel

Bildquelle Foto ©LfA 1929.

Nichts als ein Flurname?

Da die Geodäten des frühen 19. Jh. auch aus einer lokalen Flurnamenstradition schöpfen konnten, verzeichneten sie im Sächsischen Meilenblatt das „Alte Schloß“ mehr oder weniger lagegenau im sumpfigen Wald - genauso wie die „Bruchwälder“ der Umgebung. Verwunderlich ist allerdings, dass die Vermesser auf eine Kartierung des Hügels verzichteten, der sich noch bis zu 3 m aus dem sumpfigen Waldgelände erhoben haben muss.

Michael Strobel

Bildquelle Berliner Meilenblatt ©Staatsbibliothek Berlin/SLUB/LfA Sachsen

Die Kulturlandschaft verändert sich

Welche tiefen Spuren die Meliorations- und Flussregulierungsmaßnahmen im Laufe des 19. Jh. in der Landschaft hinterlassen haben, offenbart sich – einige Jahrzehnte später – im Äquidistantenblatt, aus dem das „Alte Schloß“ schon in der Ausgabe von 1876 verschwunden ist. Die zahlreichen Mäander sind einem stark begradigten Flussbett gewichen. Was im Blatt von 1888 den Eindruck eines Wasserburggrabens erwecken könnte, entpuppt sich als künstlicher, etwa 100 m langer Seitenarm der Parthe, deren Überschwemmungsgebiet über 100 m weit nach Westen in den Wald hineinreicht.

Michael Strobel

Bildquelle Äquidistantenkarte 27, Section Naunhof 1888 ©SLUB

Eine Sumpfwiese ohne das „Alte Schloß“

Damit sich die Parthe bei Hochwasser nicht regelmäßig in den Wald ergoss, wurde das linke Ufer bis 1905 eingedeicht und im Osten bis zum Mühlteich ein Seitenarm um die sumpfige Wiese herumgezogen, in deren Südteil der „Schlosshügel“ lag, im Meßtischblatt aber nicht verzeichnet ist.

Michael Strobel

Bildquelle Meßtischblatt 27, Naunhof 1905-1907 mit Nachtrag 1912, 1:25000 ©SLUB

Ein „Schnäppchen“

Für den Eigentümer der „Schloßflurstücke“, den Fürsten Günther von Schönburg-Waldenburg mit Sitz auf dem Rittergut Pomßen, zu dem im Jahr 1925 815 ha Acker- und Wiesenland sowie 513 ha Wald gehörten, war das sumpfige Areal kaum wirtschaftlich zu nutzen. Für den Turnverein Naunhof dagegen, der bis dahin vergeblich nach einem neuen Sportplatzgelände gesucht hatte, muss der Kaufpreis von 6000 Reichsmark fast so etwas wie ein „Geschenk“ gewesen sein. Ohne ein Darlehen der sächsischen Wohlfahrtshilfe in Höhe von 5000 RM hätte der Verein allerdings auch diese Summe nicht aufbringen können, ganz zu schweigen von den Bauleistungen, die Mitglieder und Einwohner in den nächsten sechs Jahren in Eigenregie erbringen mussten.

Michael Strobel

Bildquelle SV Naunhof 1920 e.V. (Hrsg.), Geschichten über 100 Jahre Fußball in Naunhof (Leipzig 2020) 28.

Spatenstich zu einer zerstörerischen Baumaßnahme

Der erste Spatenstich erfolgte am 17. Mai 1928 und galt dem 3 m hohen „Schloßhügel“, dessen Abtragung sich nach drei Wochen auch bis zum Leiter des Archivs Urgeschichtlicher Funde aus Sachsen, Georg Bierbaum (1889-1953) herumgesprochen hatte. Bierbaum schickte den jungen Leipziger Archäologen Werner Radig (1903-1985), der für die Aufnahme der vor- und frühgeschichtlichen Wallanlagen in Mittel- und Westsachsen vorgesehen war, nach Naunhof. Der angehende Mitarbeiter am Dresdner Museum stellte zwar mit Bedauern fest, dass in den Hügel bereits „drei Fronten in je etwa 35 m Länge u. 2 m Breite“ gegraben und „schöne frdtsch. Scherben“ gefunden worden seien. Da eine „slavische Kulturschicht“ fehle, riet er dem Landesarchäologen jedoch von einer „Grabung u. Beaufsichtigung seitens d. Museums“ ab und bot ihm stattdessen regelmäßige Kontrollbesuche an Sonnabenden an.

Michael Strobel

Bildquelle Ortsakte 42670, 98 ©LfA 1928

Das „Schlosshügel“ wird abgefahren

Nach Aktenlage wollte sich Bierbaum weder zu einer Ausgrabung oder permanenten Baubegleitung entschließen noch Radig wöchentlich zur Kontrolle nach Naunhof entsenden, obwohl ihm das Ausmaß der Arbeiten bekannt war. Da nicht nur erhebliche Erdmengen, sondern auch größere Steine bewegt werden mussten, wurden für die Planierung sogar Schüttloren auf provisorisch verlegten Gleisen eingesetzt, um das Material abzutransportieren.

Michael Strobel

Bildquelle Ortsakte 42670, 98 ©LfA 1928

Ohnmächtige Denkmalpflege

Während der Turnverein gewissermaßen in „Eigenleistung“, aber keineswegs in Unkenntnis und vorsätzlich ein hochrangiges, obertägig sichtbares archäologisches Kulturdenkmal zerstörte, ohne die Bodeneingriffe dem Archiv Urgeschichtlicher Funde angezeigt zu haben, fehlten umgekehrt dem Archivleiter in Dresden die Ressourcen und eine gesetzliche Handhabe, für eine Ausgrabung oder zumindest eine kontinuierliche Beobachtung der Arbeiten zu sorgen. Ein Denkmalschutzgesetz wurde erst 1934 von der nationalsozialistischen Staatsregierung erlassen. Der Substanzverlust musste Bierbaum umso mehr schmerzen, als der Herrensitz vermutlich aus einer Wasserburg hervorgegangen war, erstmals 1210/75 als „nova curia“ erwähnt wurde und ganz offensichtlich einen Ausbau in Stein erlebt hatte, denn für 1555 ist eine „Schloss“ genannte, überwachsene Ruine überliefert. Demnach hatte die markgrafschaftliche Befestigung ihre Kontroll- und Verwaltungsfunktionen an dem ehemaligen Partheübergang wohl spätestens im frühen 16. Jh. verloren.

Michael Strobel

Bildquelle Ortsakte 42670, 96 ©LfA 1928

Aus Stein gebaut

Wie groß der Hügel ursprünglich tatsächlich war, geht aus einem Plan hervor, der im Auftrag des Turnvereins bis Anfang Oktober 1932 erstellt worden sein muss. Für eine Motte wäre der Durchmesser des „Schloßkegels“ von ca. 60-80 m viel zu groß gewesen. Außerdem sind an mehreren Stellen Mauerreste verzeichnet, die nicht nur für ein einzelnes Gebäude, sondern eine mauerumgebene Anlage, mithin einen „Hof“, also eine „curia“ sprechen und bis heute im Boden vorhanden sind. Die enormen Steinmengen weisen ebenfalls in diese Richtung. Offenbleibt dabei letztlich, wo genau die ältere, vermutlich viel kleinere Wasserburg, der Kern des herrschaftlichen Zentrums, zu lokalisieren ist.

Michael Strobel

Bildquelle Ortsakte 42670, 82 ©LfA 1937

Eröffnungsfeier unter Hakenkreuzfahnen

Als der Sportplatz des inzwischen im „Deutschen Reichsbund für Leibesübungen“ gleichgeschalteten Turnvereins am 22.7.1934 feierlich eröffnet wurde, war vom „Alten Schloss“ nichts mehr zu erkennen. Dennoch hatte der Landespfleger im Januar 1937 gute Gründe, für die im Boden verbliebenen Reste die Eintragung in die Landesdenkmalliste B bei der Kreishauptmannschaft Leipzig zu beantragen.

Michael Strobel

Bildquelle SV Naunhof 1920 e.V. (Hrsg.), Geschichten über 100 Jahre Fussball in Naunhof (Leipzig 2020) 30.

Eintragung in die Denkmalliste

Die anschließende Anhörung von Gemeinde und Turnverein sollte weder den Archäologen noch die Juristen der höheren und obersten Denkmalschutzbehörden überzeugen und führt exemplarisch vor Augen, warum bei einer Eigentümerbeteiligung schon damals alle möglichen Partikularinteressen, aber keine fachlichen Gründe angeführt wurden, um die Denkmaleigenschaft in Zweifel zu ziehen. Die im Anhörungsprozess gewonnenen neuen Informationen waren für den Landespfleger jedoch insofern nützlich, als er erfuhr, dass das „Alte Schloß“ bis ins 18. Jh. als Steinbruch gedient hatte und im Boden bei den Erdarbeiten noch Mauerreste belassen worden waren. Die allenthalben wiederholte Behauptung, dass eine Eintragung nicht erforderlich sei, weil es im Boden keine Reste mehr gäbe, war damit widerlegt. Ebenso wenig war freilich in Vergessenheit geraten, dass im Juni 1928 der Emissär des Landesarchäologen die Baustelle nur einmal besucht hatte.

Michael Strobel

Bildquelle Ortsakte 42670, 120 ©LfA 1937

Turnverein im Widerspruch

Nachdem im Mai 1937 die Kreishauptmannschaft schließlich die Eintragung verfügt hatte, erhob der „Vereinsführer“ Ende Juli „Einspruch“ beim Sächsischen Innenministerium. In der Aufzählung von Gründen, warum die Denkmaleintragung eine Einschränkung der Eigentümerrechte darstelle und folglich unzumutbar sei, fehlten weder die „großen Opfer“ der Vereinsmitglieder oder die „herrliche Lage des Platzes“ noch die Anwesenheit des Gauleiters-Reichsstatthalters Martin Mutschmann beim BDM-Sportfest im Sommer 1936. Die Oberste Denkmalschutzbehörde folgte in der Sache dennoch der Argumentation des Landespflegers und wies die „Beschwerde“ Ende August vollumfänglich zurück. Die Eintragung und künftige Genehmigungspflicht für Veränderungen am Denkmal stünden im „öffentlichen Interesse“ und könnten nicht als „unbillige Härte“ gewertet werden. Der Beschwerdeführer hatte auch die Verfahrenskosten zu tragen.

Michael Strobel

Bildquelle Ortsakte 42670, 110 ©LfA 1937

Das „Alte Schloß“ wird wieder sichtbar

Was der Landespfleger unternommen hätte, wenn doch im Bereich des Denkmals etwa Umkleideräume gebaut worden wären, steht auf einem anderen Blatt. Glücklicherweise ist es bis heute nicht zu weiteren tiefgreifenden Bodeneingriffen gekommen. Seitdem der Rasenplatz nicht mehr für Fußballspiele genutzt und gepflegt wird, zeichnen sich auf Luftbildern sogar die Mauerstrukturen der „curia“ deutlich ab: Zum einen eine fast quadratische Einfassung in der südlichen Hälfte, zum anderen der quadratische Grundriss eines Steingebäudes ganz im Südwesten, bei dem es sich vermutlich um das Fundament eines Turmes handelt. Die im Boden verbliebenen Reste sind unter dem Sportplatz besser geschützt als auf einer Ackerfläche. Sollte auf dem Gelände jedoch je wieder gebaut werden, wären bauvorgreifende Ausgrabungen unumgänglich.

Michael Strobel

Bildquelle DOP 2023 ©GeoSN

Literatur

Rudolf Irmscher, Urgeschichte als Unterrichtsfach in der Volksschule. In: Walter Frenzel/Werner Radig/Otto Reche (Hrsg.), Grundriß der Vorgeschichte Sachsens (Leipzig 1934) 369-372.
SV Naunhof 1920 e.V. (Hrsg.), Geschichten über 100 Jahre Fussball in Naunhof. Der Verein aus dem Cladewald (Leipzig 2020).

Hinweis zum Denkmalschutz

Archäologische Denkmäler stehen unter dem Schutz des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes. Für Bodeneingriffe oder Baumaßnahmen ist eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich.

Permalink

Zitat des Beitrags

Michael Strobel, Der „Schloßturnplatz“ – Leibesübungen über einer mittelalterlichen „curia“. In: Landesamt für Archäologie Sachsen, Website archaeo | SN (01.12.2025). https://archaeo-sn.de/ort/der-schlossturnplatz-leibesuebungen-ueber-einer-mittelalterlichen-curia/ (Stand: 14.08.2026)

Creativ Common Lizenz Logo CC BY-NC 4.0