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Forschungschronik
Im Meilenblatt kartiert
Ein unberührte Feuchtwiese
Ein erster Gesamtplan
Zersplittertes Eigentum
Vorläufige Einigung
Denkmalschutz und Wirtschaftsinteressen im Widerspruch
Vergebliche Bemühungen um Drittmittel
Die Auseinandersetzung geht weiter
Das Denkmal darf zerstört werden
Der letzte Rest
Der „gemeinnützige Wert der Vorgeschichtsforschung“
Nur nicht sichtbar

Ein Trauerspiel in mehreren Akten

Ort: Radeburg (Radeburg, Meißen)
Typ: Wasserburg
Datierung: Hochmittelalter | Spätmittelalter | 1200 - 1500 n. Chr.

Beschreibung

Beim hochmittelalterlichen Landesausbau östlich der Elbe spielten niedere Adlige eine tragende Rolle. In der Großenhainer Pflege zeugen zahlreiche Turmhügel- und Wasserburgen von diesem Vorgang, der im Laufe des späten 12. Jh. einsetzte und bis in das 13. Jh. andauerte. Viele von ihnen sind bis heute obertägig sicht- und erlebbar. Dies gilt freilich nicht für jene Befestigung, die am nördlichen Ortsrand von Radeburg am Fuß der Niederterrasse in der Röder-Aue lag. Möglicherweise handelt es sich um den Herrensitz eines „Hermannus de Radeburch“, der 1248 urkundlich erwähnt wird. Welchen Ausbaustand die 1289 als „oppidum“ erstmals genannte planmäßige Stadtanlage um die Mitte des 13. Jh. erreicht hatte, muss offenbleiben.

Michael Strobel

Forschungschronik

Um 1800
Im Berliner Meilenblatt als „Der Wall“ kartiert.
August 1934
Der Landespfleger Georg Bierbaum erfährt von der Einebnung der ehemaligen Wasserburg.
28.8.1934
Johannes Schmidt, Mitarbeiter des Landespflegers fertigt einen Plan an.
29.8.1934
Denkmalschutz und Nutzung im Einklang?.
30.10.1934
Bierbaum bittet den Leipziger Professor Kurt Tackenberg um Hilfe.
3.11.1934
Notruf an die Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft.
6.12.1934
Die Kreishauptmann Dresden genehmigt Einebnung und Bebauung.
8.12.1934
Der Landespfleger legt bei der Obersten Denkmalschutzbehörde Widerspruch ein.
11.1.1935
Das Innenministerium weist den Widerspruch zurück.
1937-1938
Eine letzte Nachlese.
September 1938
Das Denkmal darf endgültig eingeebnet werden.
Michael Strobel

Bildquelle Foto ©LfA 1929.

Im Meilenblatt kartiert

Auch wenn die Darstellung von Stadt und Landschaft im Meilenblatt nicht in die frühe Neuzeit oder gar ins Mittelalter zurückprojiziert werden darf, ist dennoch erstaunlich, wie viel von dem Denkmal um 1800 noch vorhanden gewesen sein muss. Hinter der Eintragung „Der Wall“ verbirgt sich eine Wasserburg, die wohl aus einem zentralen, palisadenbewehrten Bühl von ca. 30 m Durchmesser und einem Graben bestand, der seinerseits von einem vorgelagerten Wall umgeben war. Der Gesamtdurchmesser dürfte etwa 60 m betragen haben.

Michael Strobel

Bildquelle Berliner Meilenblatt, Auszug ©LfA/SLUB 2025.

Ein unberührte Feuchtwiese

Das Wiesengelände gehörte bis Anfang der 1930er-Jahre zum Besitz der Gutsherrschaft Stolberg-Roßla mit Sitz im benachbarten Rittergut, die in der Umgebung von Radeburg 150 ha Ackerland, 33 ha Wiese und 486 ha Wald bewirtschaftete. Der ehemalige „Schlossgarten“ südlich der Röder war sicherlich nicht eine besonders ertragreiche Fläche. Die verflachte Burganlage muss Anfang der 1930er Jahre selbst für Laien im Wiesengelände gut erkennbar gewesen sein.

Michael Strobel

Bildquelle OA 30660, 87 ©LfA 1934.

Ein erster Gesamtplan

Im August 1934 erfuhr der Georg Bierbaum (1889-1953) vom ehemaligen Schuldirektor Subklew in Radeburg, dass der Gärtnereibesitzer Adolf Höme das nordwestliche Grundstück erworben und dort damit begonnen habe, die Wasserburg einzuebnen. Der zum Landespfleger abkommandierte Polizeihauptwachtmeister Johannes Schmidt wurde nach Radeburg entsandt und fertigte einen aufschlussreichen Lageplan an, der den Zustand der Burg vor der Planierung wiedergibt. Offensichtlich konnte durch eine schmale Verbindungsrinne im Osten Wasser aus der Röder in den ca. 8 m breiten Burggraben eingeleitet werden.

Michael Strobel

Bildquelle OA 30660, 239 ©LfA 1934.

Zersplittertes Eigentum

Auf dem Nachbargrundstück hätte der Bau eines Zugangs, den der Fleischermeister Klotzsche plante, ebenfalls zu erheblichen Eingriffen in die Anlage geführt. Lediglich von der Gutherrschaft war nicht klar, welche Pläne sie auf dem Grundstück im Südosten verfolgte, auf dem freilich nur der kleinste Teil der Burg lag. Auf die verfügte Einstellung der Erdarbeiten reagierte der Gärtner mit der Androhung von Schadensersatzforderungen, falls er seine Jungpflanzen nicht ausbringen könne.

Michael Strobel

Bildquelle OA 30660, 91 ©LfA 1934.

Vorläufige Einigung

Bei einem Ortstermin mit Anhörung im Rathaus und eingehender Geländebesichtigung wurde den Eigentümern vom Vertreter der Kreishauptmannschaft Dresden-Bautzen einerseits das Veränderungs- und Veräußerungsverbot gem. §17 des im Januar erlassenen "Heimatschutzgesetzes" bestätigt, andererseits dem Gärtnereibesitzer die Auspflanzung im bereits planierten westlichen Teil des Grundstücks gestattet. Die Vermessungs- und Dokumentationsarbeiten an dem angeschnittenen Profil währten bis in den Herbst. In dem von dem Gärtner gezogenen Graben waren nicht nur hochmittelalterliche Keramik , sondern auch Holzobjekte, u.a. Fassdauben und eine Keule, zutage gekommen, die sich in Feuchtsedimenten erhalten hatten. Die Datierung ins 12./13. Jahrhundert kann sich somit auf viele Anhaltspunkte stützen und steht in gutem Einklang mit der urkundlichen Ersterwähnung in der 1. Hälfte des 13. Jh.

Michael Strobel

Bildquelle OA 30660, 114 ©LfA 1934.

Denkmalschutz und Wirtschaftsinteressen im Widerspruch

Als sich Höme nicht an die Vereinbarung hielt und weitere Pflanzen auf planiertem Erdmaterial ausbrachte, wandte sich Bierbaum im Oktober 1934 an Kurt Tackenberg (1899-1900), der im Frühjahr in Leipzig zum Professor für Vor- und Frühgeschichte berufen worden war, mit der Bitte um ein Gutachten und einen Ortstermin. Da sich weder Wirtschafts- noch Innenministerium für einen Flächenerwerb, also eine Erhaltung des Denkmals einsetzen wollten, und selbst eine Ausgrabung an fehlenden Mitteln zu scheitern drohte, suchte der Landespfleger Bündnispartner. Immerhin stand in diesem Präzedenzfall die Glaubwürdigkeit der staatlichen Bodendenkmalpflege und des neuen Heimatschutzgesetzes insgesamt auf dem Spiel. Bierbaum drohte sogar damit, um die Entlassung aus seinem neuen „Ehrenamt“ als Landespfleger zu ersuchen.

Michael Strobel

Bildquelle OA 30660, 123 ©LfA 1934.

Vergebliche Bemühungen um Drittmittel

Aus gesundheitlichen Gründen konnte der Leipziger Professor nicht nach Radeburg reisen. Ebenso vergeblich waren Bierbaums Bemühungen, bei der Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft 5000 RM für eine Grabung einzuwerben. Selbst der im Mai 1935 in Württemberg kurende Präsident des Deutschen Archäologischen Instituts Theodor Wiegand (1864-1936) konnte ihm nicht helfen. In dieser Lage war es nur ein geringer Trost, dass die Oberste Denkmalschutzbehörde die Beschwerden der drei Eigentümer gegen die Eintragung in die Landesdenkmalliste B (Bodendenkmale) aus formalen und sachlichen Gründen zurückgewiesen hatte.

Michael Strobel

Bildquelle OA 30660, 132 ©LfA 1934.

Die Auseinandersetzung geht weiter

Solange die Grabungsfinanzierung ungeklärt war, weigerte sich Bierbaum, auf die Forderung des von Höme eingschalteteten Rechtsanwaltes einzugehen, mit Grabungen noch im Winter zu beginnen. Denn ohne „eine in jeder Hinsicht einwandfreie wissenschaftliche Ausgrabung“ dürfe die Burg nicht im Sinne des Gärtnereibesitzers eingeebnet werden. Deshalb blieb ihm im Dezember 1934 gar nichts anderes übrig, als gegen die von der Kreishauptmannschaft erteilte, auf zwei Flurstücke begrenzte Genehmigung, die Wasserburg einzuebnen und zu bebauen, seinerseits Widerspruch bei der Obersten Denkmalschutzbehörde einzulegen.

Michael Strobel

Bildquelle OA 30660, 148 ©LfA 1934.

Das Denkmal darf zerstört werden

Er dürfte kaum erwartet haben, dass das Innenministerium im Januar 1935 der Argumentation von Anwalt und Kreishauptmannschaft folgen und seine Beschwerde zurückweisen würde. An die Ankündigung, in diesem Fall um Entbindung von seinem „Ehrenamt“ zu ersuchen, scheint sich der Landespfleger freilich nicht mehr erinnert zu haben. Jedenfalls musste er fortan ohnmächtig zusehen, wie der Gärtnereibesitzer Jahr für Jahr vollendete Tatsachen schuf und das bedeutende Kulturdenkmal sukzessive zerstörte. Alle Anläufe, die Wasserburg zu erwerben oder Mittel für eine Ausgrabung zu mobilisieren, waren gescheitert.

Michael Strobel

Bildquelle OA 30660, 177 ©LfA 1935

Der letzte Rest

Als Höme Ende 1936 auch das dritte Grundstück erworben hatte, konnte Bierbaum nicht mehr tun, als diese letzten Reste noch einmal vermessen zu lassen. Die Aufnahme erfolgte durch den Vermessungsstudenten Werner Lorenz mit Unterstützung des Reichsarbeitsdienstes (RAD) im Rahmen einer Diplomarbeit bei Prof. Werkmeister, dem Leiter des Geodätischen Instituts der Technischen Hochschule Dresden, mit dem der Landespfleger schon länger zusammenarbeitete.

Michael Strobel

Bildquelle OA 30660, 85 ©LfA 1935

Der „gemeinnützige Wert der Vorgeschichtsforschung“

Vollends vor einem Trümmerhaufen stand im Dezember 1937 der technische Mitarbeiter Bierbaums, Hermann Dengler (1890-1945), der in einer Planskizze festhielt, was die Planierungsarbeiten des Gärtners auf diesem Grundstück von der Wasserburg noch übriggelassen hatten, ohne dafür je eine denkmalrechtliche Genehmigung eingeholt zu haben. Für eine letzte archäologische Nachlese, die schließlich im Sommer 1938 erfolgte, war der Landespfleger sogar bereit, seine Strafanzeige gegen Höme zurückzuziehen.

Michael Strobel

Bildquelle OA 30660, 219 ©LfA 1937

Nur nicht sichtbar

Damit waren die denkmalpflegerischen Bedenken gegen die endgültige Einebnung durch den Gärtner ausgeräumt. Alles jedoch, was im Boden verblieben war, stand nach wie vor unter Denkmalschutz. Deshalb galt für einen Tiefenumbruch weiterhin ein Genehmigungsvorbehalt. Obwohl heute von der Anlage im Gelände nichts mehr zu erkennen ist (unten vorne), muss selbst auf versiegelten Flächen mit Resten von Wall, Graben und Bühl noch genauso gerechnet werden wie mit Keramik, Rotlehm oder verbrannten Hölzern, ja sogar mit organischen Materialen, insbesondere aus Holz, die sich unter Sauerstoffabschluss in wasserführenden Schichten erhalten haben dürften. Restlos beseitigt ist das Denkmal also keinesfalls.

Michael Strobel

Bildquelle R. Heynowski, Foto ©LfA 2025.

Hinweis zum Denkmalschutz

Archäologische Denkmäler stehen unter dem Schutz des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes. Für Bodeneingriffe oder Baumaßnahmen ist eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich.

Permalink

Zitat des Beitrags

Michael Strobel, Ein Trauerspiel in mehreren Akten. In: Landesamt für Archäologie Sachsen, Website archaeo | SN (05.12.2025). https://archaeo-sn.de/ort/ein-trauerspiel-in-mehreren-akten/ (Stand: 14.08.2026)

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